Parkordnung
Herzlich willkommen!
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Sicherheit steht im Wild- und Freizeitpark Ostrittrum an erster Stelle. Sie können unsere Bemühungen in diesem Punkt unterstützen, indem Sie die nachfolgenden Regeln unserer Park- und Geschäftsordnung beachten. Diese gelten als ausschließliche Geschäftsgrundlage im Rahmen Ihrer Benutzung des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum.
1. Leistungen
Das Gelände des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum darf nur mit gültigen Eintrittskarten oder gültiger Saisonkarte an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird. Leistungen, für welche ein gesondertes Entgelt beansprucht wird, sind entsprechend ausgewiesen. Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültiger Abgestempelter Karte möglich. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Kaufes für die Dauer einer Saison während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Park. Sie ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch ersatzlos eingezogen. Der Erwerb der Saisonkarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Parks während der Laufzeit der Karte. Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert werden.
2. Ausfall von Leistungen
Es besteht zum Besuchszeitpunkt kein Anspruch auf Vollständigkeit und/ oder Inbetriebnahme aller angebotenen Leistungen.
Die Wild- und Freizeitpark Ostrittrum behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen, höherer Gewalt und / oder ungünstiger Witterung vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht, auch nicht teilweise. Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
3. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Achten Sie bitte daher bei Verlassen Ihres Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände im Auto liegenlassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Andere haftet der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum nicht. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum verursacht wird. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Wild- und Freizeitparks unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar ist.
4. Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets ist es dem Ticketerwerber nicht gestattet:
Tickets oder Gutscheine zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum zu veräußern; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
Tickets oder Gutscheine ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Wild- und Freizeitpark Ostrittrum gewerblich oder kommerziell zu veräußern;
Tickets oder Gutscheine im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum zu verwenden;
Tickets oder Gutscheine bei Internetauktionshäusern selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten;
Tickets oder Gutscheine auf sonstigen, nicht autorisierten Internetplattformen selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten;
Tickets oder Gutscheine ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer, weiterzugeben, auch soweit eine Weitergabe nach dieser Regelung nicht verboten ist.
Der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum ist berechtigt von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Tickets gewerblich weitergeben und/oder anbieten/in den Verkehr bringen, pro Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu dem Doppelten des Eintrittspreises pro verkaufte Karte zu verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Besuch des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum. Der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum behält sich außerdem vor, Personen, die gegen die obigen Weiterverkaufsverbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
5. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Zu Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Hundekot ist aufzunehmen. Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos an der Kasse vom Park. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Grillen, auch mit Gaskartuschen, offenes Feuer jeglicher Art, die Nutzung von Shishas und das Mitführen von Glasflaschen ist untersagt.
Bei Benutzen sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch in den Anstellbereichen, im Wald und/ oder größeren Menschenansammlungen. Das „Gesetz zum Schutz der Jugend“ nehmen wir sehr ernst. Jeder der dies nicht einhält, wird ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises des Parkes verwiesen. Besucher dürfen die Wege nicht verlassen. Sicherheitsgitter, Sicherheitsabsperrungen, Zäune und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden. Für Unfälle außerhalb der öffentlichen Wegkennzeichnung und auf den besonders gekennzeichneten Betriebs- und Personalwegen haftet der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringen etc.) von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum nicht gestattet. Den Anordnungen des Personals des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs Folge zu leisten. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sind untersagt. Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.
Das Mitbringen von Fahrrädern, Dreirädern, Rollern, E-Scootern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten etc. ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) bzw. Spritzwasser an den Wasserfahrgeschäften kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen und rutscharmes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu benutzen. Für alle Wasserflächen gilt absolutes Bade- und Betretungsverbot.
6. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungseinschränkungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Personals. Sollten Sie mutwillig und wissentlich die Benutzungshinweise und Benutzungseinschränkungen sowie die Anweisungen des Personals missachten, so kann das Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Attraktionen für jeden Besucher geeignet sind. Sie können die Benutzungseinschränkungen auf unseren Hinweistafeln an den einzelnen Spielgeräten nachlesen. Es handelt sich bei den Benutzungseinschränkungen um Vorgaben des TÜV, welche zu Ihrem Schutz getroffen wurden.
Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungshinweise oder Benutzungseinschränkungen, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von einzelnen Attraktionen kann keine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts verlangt werden. Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir verpflichtet, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht bei Ausfall einzelner Attraktionen aus o.g. Gründen nicht, auch nicht teilweise. Einzelne Attraktionen, die aus Gründen höherer Gewalt bzw. aus Sicherheitsgründen nicht in Betrieb sind, werden an der jeweiligen Attraktion bekannt gegeben.
7. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Kinder unter 14 Jahren haben ohne einen Erwachsenen keinen Zutritt zum Park.
9. Haftungsbeschränkung
Der Aufenthalt im und vor dem Wild- und Freizeitpark Ostrittrum sowie an den einzelnen Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Fehlern, wie auch der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt. Die Gäste benutzen alle Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Besitzer nicht. Der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum haftet nicht für Gegenstände, die dem Personal im Park übergeben werden oder auf dem Parkgelände abgelegt werden. Für sämtliche Gegenstände, unter anderem Handys, Kameras, Schmuck, Schuhe usw. die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
10. Füttern der Tiere
Bitte Tiere nicht ärgern! Das Futterverbot für Besucher dient dem Wohl und der Gesundheit der Tiere. Gefüttert werden dürfen lediglich die Tiere wo auch Futterautomaten stehen - und nur mit dem Futter aus den dort vorhandenen Futterautomaten oder dem Futter, welches bei uns gekauft wurde.
11. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
12. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung, wie auch das Anbieten, Inverkehrbringen von Waren und Dienstleistungen auf dem gesamten Parkgelände, inklusive der Parkplätze und den Flächen vor den Eingängen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgebungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Attraktionen etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
13. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke
Im Wild- und Freizeitpark Ostrittrum werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche / Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit.
14. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenrichtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Information und der Werbung im Rahmen des Datenschutzgesetztes und der Weitergabe an Dritte zum Zweck der Bonitätsprüfung einverstanden. Das Einverständnis kann jederzeit formlos gegenüber des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum widerrufen werden. Mit Zugang des Widerrufs werden die Daten gelöscht.
15. Hausrecht
Der Wild- und Freizeitpark Ostrittrum ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen u. Benutzungseinschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals, dieser Parkordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Parkgelände verwiesen werden.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz des Wild- und Freizeitpark Ostrittrum, Amtsgericht Oldenburg.
17. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.